Bauherrenberater: Verbindungsglied zwischen Baulaien und Bauprofis
Die meisten Bauherren unterschätzen in der Regel die Komplexität eines Hausbauprozesses. Denn selbst mit dem Beizug eines Generalunternehmers ist der Auftraggeber intensiv in den Bauablauf eingebunden. So müssen unter anderem Entscheidungen gefällt, Kostennachträge und Rechnungen geprüft und die Bauqualität überwacht werden.
Schon bei Unterzeichnung der Planer- oder Generalunternehmerverträge wird der Bauherr mit einer Fülle von SIA-Normen und Bauspezifikationen konfrontiert, die den Laien schnell überfordern können. Ein unabhängiger Bauberater kennt sich mit dem Bauprozess, der Abnahme und bei allen Fragen zum Baurecht aus. Er kann dem Bauherrn von den ersten Abklärungen bis zum Abschluss der Arbeiten mit Ratschlägen zur Seite stehen und eventuelle Fehlentscheidungen vermeiden. Eine zentrale Rolle übernehmen diese Experten bei schliesslich auch bei der Beurteilung etwaiger Bauschäden. Und daran herrscht auch in der Schweiz offenbar kein Mangel. So haben die Verfasser einer Studie der ETH Zürich unlängst festgestellt, dass im Hochbau jährlich rund acht Prozent Bauschäden entstehen. Dies entspricht somit rund 1,8 Milliarden Franken, die in einem Jahr für die Schadensbehebung aufgewendet werden muss. Rund 60 Prozent der Mängel betreffen die Wasserdichtigkeit der Gebäudehülle. Bei der Baukontrolle prüft der Berater systematische die Bauqualität, insbesondere die der Gebäudehülle. Erfolgt die Ausführung gemäss Planunterlagen? Werden Baunormen und -vorschriften eingehalten? Die festgestellten Mängel hält er mit einem Fotoprotokoll fest.
Detailliert geprüft werden die nachfolgenden Baukonstruktionen:
Umgebung – Entwässerungskonzept für Oberflächen- und von Hangwasser.
Kelleraussenwände – geplante Wasserdichtigkeit, gewähltes Abdichtungssystem.
Dachkonstruktionen und Terrassen – Abdichtungen, Gefälle, Abläufe, Stauhöhen, An- und Abschlüsse.
Fassadenkonstruktion – Detaillösungen, An- und Abschlüsse, Abdichtungen Gebäudesockel.
Rohbaukontrolle – vor dem Beginn der inneren Verputzarbeiten.
Nassräume – Abdichtungen und Plattenbeläge.
Um das Konfliktpotenzial bezüglich Kosten, Termine und Bauqualität möglichst kleinzuhalten, müssen die Verträge vor dem Abschluss auf Risiken und Schwachstellen geprüft werden. Ein ausgewiesener Baufachmann oder Bauherrenberater kann den Vertrag ergänzen, verbessern und Restrisiken aufzeigen.
Kammer Unabhängiger Bauherrenberater KUB, Brunaustrasse 39, 8002 Zürich. T: 044 521 02 07. www.svit.ch